Vermieter-Information: Der Energieausweis ist Pflicht!

Liebe Wohnraumanbieter,

mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 1.5.2014 haben sich die Anforderungen zur Vermietung und Verkauf von Immobilien erhöht. Unter anderem sind jetzt alle Immobilienanbieter zur Angabe von energetischen Kennwerten des Objektes in Immobilienanzeigen verpflichtet, außerdem ist der Energieausweis den potenziellen Mietinteresenten schon bei der Objektbesichtigung vorzulegen. Ein Energieausweis ist jeweils für 10 Jahre gültig, Immobilienbesitzer müssen sich immer rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Energieausweis erstellen lassen.
Diese Pflichten sind durchaus ernst zu nehmen, denn die Vorlage des Energieausweises ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Immobilienanbieters. Die aktuell gültige EnEV erklärt, wann welches Verhalten eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit darstellt.

 

Einen recht übersichtlichen Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Kurz zusammengefasst:

Wird der Energieausweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, kann durch die lokale Ordnungsbehörde ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie ggf. bei Ihrer Hausverwaltung oder im Internet, z.B. unter:

www.enev-2014.info
www.enev-online.de

Bei Bedarf können Sie Ihren Energieausweis online selbst erstellen, zwei preiswerte Anbieter sind:

www.energieausweis-vorschau.de/
www.grundriss.com/energieausweis.html

 

 

 

Bußgelder durch einen fehlenden Energieausweis?

Das muss nicht sein - bitte Informieren Sie sich!