Wohnraumvermittlung für Suchende nach §2 Abs. 1a WohnVermittG kostenfrei!

Liebe Wohnraumsuchende,

 

eine gute Nachricht: Mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsnovelierungsgesetz am 1.6.2015 ist unsere Vermittlungsleistung ist nach § 2 Abs. 1a WohnVermittG für den Mieter provisionsfrei. Es fallen auch keine weiteren Gebühren (z.B. für die Besichtigung oder Mietvertragserstellung o.ä.) an.

 

Ihr Team der Mietwohnzentrale Meiningen :-)

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